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Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Allgemeine Informationen

Führungszeugnis

 

Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr ist jedermann berechtigt, auf Antrag hin ein persönliches Führungszeugnis zu erhalten (antragsberechtigt ist auch der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen).

Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen.

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

 

 

 

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis/ Reisepass (gültig)

  • persönliches Erscheinen

  • Anschrift, an die das Führungszeugnis versandt werden soll (nur bei Belegart „O" erforderlich)

  • Nachweis für ein erweitertes Führungszeugnis (vom Arbeitgeber etc.)

    Gebühren: 13,00 Euro

    Hinweis:
    Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Institution/ Ihrem Arbeitgeber, die das Führungszeugnis verlangt, ob Sie ein behördliches (Belegart „O") oder ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „N") benötigen.

 

 

 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis/ Reisepass (gültig)
  • Anschrift, an die die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister versandt werden soll (nur bei Auskunft an eine Behörde erforderlich)

    Gebühren: 13,00 Euro

 

Ab 01.09.2014 können Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online bei dem Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de beantragt werden.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt