Als Favorit hinzufügen
 

Fischereischeine


Allgemeine Informationen

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein mit sich führen. § 26 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (Fischereischeinpflicht)


Rechtsgrundlagen

Thüringer Fischereigesetz i.V.m. der Verwaltungsvorschrift "Fischereischeine"


Notwendige Unterlagen

Neuausstellung:

  • formeller schriftlicher Antrag bei der zuständigen Verwaltung (Musterantrag siehe Formulare)

  • Zeugnis über eine bestandene Fischerprüfung (außer Jugendfischereischein und Vierteljahresfischereischein)

  • Personalausweis/Reisepass

  • ein Passbild

  • Geld

 

 


Gebühren

Folgende Gebühren sind gemäß § 37 Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11. August 2020 seit 25.09.2020 gültig:

 

  • Jugendfischereischein                    12,00 €

  • Vierteljahresfischereischein            25,00 €

  • Jahresfischereischein                     18,00 €

  • Fünfjahresfischereischein               45,00 €

  • Zehnjahresfischereischein              70,00 €

  • Fischereischein auf Lebenszeit     245,00 €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).