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Bodenrichtwerte


Allgemeine Informationen

Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)

 

Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

 

Bodenrichtwertkarte für Bauflächen

 

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den Thüringer Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossen und veröffentlicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.

In Thüringen liegen für baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen Bodenrichtwerte vor. In Einzelfällen sind Bodenrichtwerte auch für Rohbauland und Bauerwartungsland vorhanden. Die Bodenrichtwerte haben aufgrund ihrer zonalen Abgrenzung immer einen räumlichen Bezug.

Quelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation

 

Nähere Informationen und den Bodenrichtwert ihres Grundstückes finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation - Bodenmanagment - BORIS-TH:

 

Bodenrichtwerte Thüringen (BORIS)

Grundsteuer-Viewer Thüringen


Ansprechpartner

Bauamt