Personalausweis


Allgemeine Informationen

Auf einen Blick:

 

Achtung: Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben!


Die Ausstellung eines Personalausweises für unter 16-jährige bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und diese nicht nur vorübergehend getrennt leben. Das Einverständnis zur Antragstellung kann durch lediglich ein Elternteil erfolgen, sofern dieser die alleinige Sorge nachweist.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder durch entsprechend zertifizierte Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.

 

Für jedes Lichtbild, das durch die Behörde erfasst wird, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro zusätzlich zum Dokumentenpreis an.


Bearbeitungsdauer

3 - 4 Wochen

Gebühren

 

Bezahlung per Debitkarte, Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar möglich. Beim mobilen Bürgerkoffer ist nur Barzahlung möglich.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Formulare


Merkblätter

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